Öffentliches Dienstrecht

Die öffentlichrechtlichen Anstellungsverhältnisse haben in den letzten Jahren einen tiefgreifenden Wandel erfahren, der noch keineswegs abgeschlossen ist. Heute blicken wir auf ein komplexes Personal- und Versicherungsrecht, mit dem Behörden und Personalverantwortliche oft überfordert sind. In dieser komplexen Rechtslandschaft beraten wir Gemeinwesen bei der Gestaltung von Personalstatuten, und in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen tragen wir zu Lösungen mit Augenmass und dem Blick auf ein vernünftiges und faires Resultat bei.

Unsere Dienstleistungen

  • Neugestaltung von personalrechtlichen Bestimmungen
  • Rechtsberatung zu Abschluss und Inhalt von öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnissen
  • Beratung beim Vorgehen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Beratung und Rechtsvertretung bei personalrechtlichen Streitigkeiten