Im Gegensatz zum allgemeinen Sprachgebrauch unterscheidet das Familienrecht des Zivilgesetzbuchs klar zwischen der Trennung (formal "Der Eheschutz") und der Scheidung.
Die Trennung diente früher dem Schutz der ehelichen Gemeinschaft und sollte das Getrenntleben für die Zeitspanne regeln, die Ehegatten benötigten, um wieder zusammenzufinden. Heute regelt die Trennung (oder eben der Eheschutz) noch immer das Getrenntleben während der Ehe. Heute ist dient der Eheschutz aber zumeist der Regelung der Zeit zwischen dem Auszug eines Ehegatten (mit den Kindern) und der Ehescheidung.
Wenn sich Ehepartner über die Folgen der Trennung (finanzielle Folgen, Kinderbelange etc.) einig sind, erübrigt sich ein gerichtliches Eheschutzverfahren.
Bei der Scheidung können die Ehegatten weitgehend frei über ihr Eigentum (rechtlich: ihr Güterrecht) entscheiden, wenn sie sich in einer Konvention einig werden. Auch über den Ehegattenunterhalt und die Kinderbelange können sich die Ehgatten in einer Konvention einigen, hier nehmen aber die Gerichte aufgrund der Offizialmaxime eher Einfluss auf die Regelung der Ehegatten. Das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben wird regelmässig unter den Ehegatten aufgeteilt.